Funkzähler Wasser Kosten: Mit diesen Ausgaben müssen Eigentümer rechnen

Wie viel kostet ein Funkwasserzähler?
Die Kosten für einen Funkzähler Wasser variieren je nach Gerätetyp, Anbieter und Einbausituation. Im Durchschnitt sollten Hausverwaltungen mit folgenden Kosten rechnen:
Gerätekosten:
Einfacher Funkwasserzähler: ca. 30 – 70 Euro
Höherwertige Modelle mit mehr Funktionen: bis zu 110 Euro.
Einbaukosten:
Je nach Aufwand und Region: 50 – 120 Euro pro Zähler. Bei Heidi Systems ist der Einbau, die Wartung und auch der Service kostenfrei enthalten.
Betrieb und Wartung:
Laufende Kosten (z. B. Batteriewechsel, Fernauslesung): 2 – 10 Euro/Jahr
Laufende Kosten (z. B. Batteriewechsel, Fernauslesung): 2 – 10 Euro/Jahr
Wichtig:
Bei größeren Liegenschaften sind Mengenrabatte üblich.
Kosten können als Betriebskosten umlagefähig sein (§ 2 Nr. 2 BetrKV).
Bei Nachrüstpflicht nach EED oder Landesrecht sind diese Investitionen oft verpflichtend.
Vorteile (am Beispiel Heidi Systems):
- Kein Wohnungszutritt nötig – der Zähler sendet seine Daten per Funk, Ablesetermine in der Wohnung entfallen dauerhaft.
- Deutlich geringerer Verwaltungs- und Personalaufwand dank automatischer, verschlüsselter Datenübertragung direkt in die Abrechnungssoftware.
- Zeitnahe, fehlerfreie Verbrauchsdaten reduzieren Rückfragen und Reklamationen und ermöglichen eine stichtagsgenaue Abrechnung.
- Monatliche Verbrauchsinformationen gemäß HKVO / EED lassen sich ohne Zusatzaufwand bereitstellen – wichtige Voraussetzung für die Gesetzeskonformität ab 2027.
- Höhere Rechtssicherheit & DSGVO-Konformität: Ende-zu-Ende-verschlüsselte Übertragung, rollenbasierte Zugriffe und revisionssichere Protokolle sind bereits integriert.
- Nahtlose Integration in bestehende Abrechnungs- und ERP-Systeme – keine separaten Lizenzkosten für zusätzliche Software.
- Skalierbar & herstellerunabhängig: OMS-kompatible Funktechnik unterstützt kleine wie sehr große Objektbestände, ohne an einen einzigen Zählertyp gebunden zu sein.
- Umlagefähige Gesamtkosten & schnelle Amortisation: Einsparungen durch den Wegfall manueller Ablesungen und geringere Fehlerquoten verkürzen die Amortisationszeit spürbar.
Kann ich Funkwasserzähler ablehnen?
In den meisten Fällen können Funkzähler Wasser nicht abgelehnt werden, wenn deren Einbau gesetzlich vorgeschrieben ist – etwa im Rahmen der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) oder landesrechtlicher Vorgaben. Eigentümer und Vermieter haben das Recht, technisch moderne Zähler einzubauen, sofern diese den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen. Ein generelles Widerspruchsrecht besteht nicht. Mieter können lediglich dann Einwände geltend machen, wenn nachweislich Datenschutz oder Gesundheitsschutz verletzt werden – was bei zertifizierten Geräten in der Regel nicht der Fall ist.
Sind Funk-Wasserzähler Pflicht?
Ja, in vielen Fällen sind Funkzähler Wasser verpflichtend, vor allem durch die Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED). Die Pflicht ergibt sich aus folgenden Punkten:
- Neubauten und umfassende Sanierungen: Funkfähige Zähler sind seit 25. Oktober 2020 bei Neuinstallationen Pflicht (§5 HeizkostenV).
- Bestehende Gebäude: Bis spätestens 31. Dezember 2026 müssen alle fernablesbaren Geräte eingebaut oder nachgerüstet sein – sofern dies wirtschaftlich vertretbar ist.
- Landesrechtliche Unterschiede: Einige Bundesländer regeln dies zusätzlich durch eigene Vorschriften oder Förderprogramme.
Wie viel Kosten digitale Wasserzähler?
Digitale Wasserzähler kosten in der Regel zwischen 40 und 110 Euro pro Stück – je nach Modell, Hersteller und technischen Funktionen. Geräte mit Funkmodul für Fernablesung sind meist teurer als einfache digitale Varianten. Zusätzlich können Einbaukosten von etwa 50 bis 120 Euro pro Zähler anfallen.
Zu beachten ist auch: Für Wartung und Betrieb (z. B. Batteriewechsel, Datentransfer) entstehen laufende Folgekosten von 2 bis 10 Euro jährlich. Diese Ausgaben sind in vielen Fällen umlagefähig auf die Mieter.
"Digitale Wasserzähler sind längst mehr als nur ein modernes Extra – sie schaffen Transparenz und senken nachhaltig den Verwaltungsaufwand." – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für Funkzähler in Deutschland?

Für Funkzähler gelten in Deutschland klare rechtliche Vorgaben, die sich aus EU- und Bundesrecht ableiten. Die wichtigsten Regelungen sind:
- EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED): Verlangt bis spätestens 31.12.2026 die Ausstattung mit fernauslesbaren Messgeräten (z. B. Wasser, Wärme), sofern dies technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar ist.
- Heizkostenverordnung (HKVO): Seit 25.10.2020 dürfen nur noch fernablesbare Geräte neu eingebaut werden (§5 HKVO). Ab 2027 müssen diese Geräte zusätzlich monatliche Verbrauchsinformationen bereitstellen (§6a HKVO).
- Datenschutz (DSGVO): Funkzähler müssen die Vorgaben der Datensparsamkeit und Transparenz erfüllen. Eine Datenübermittlung darf nur an berechtigte Stellen erfolgen.
- Mess- und Eichgesetz (MessEG): Alle Funkzähler müssen geeicht und konformitätsbewertet sein.
Welche Unterschiede bestehen zwischen den Bundesländern bei der Umsetzung?
Grundsätzlich gelten bundesweit die Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie und der Heizkostenverordnung Funkzähler. Dennoch zeigen sich in der Praxis Unterschiede zwischen den Bundesländern, insbesondere bei der Förderung, dem Vollzugsgrad und der kommunalen Handhabung:
In einigen Ländern wie Baden-Württemberg oder Bayern erfolgt die Umstellung auf Funkzähler besonders zügig, teils mit regionalen Förderprogrammen. Andere Bundesländer setzen stärker auf Übergangsregelungen oder haben weniger Kontrolle bei der Umsetzung.
Für Hausverwaltungen ist es daher wichtig, die jeweiligen Landesregelungen sowie mögliche kommunale Anforderungen im Blick zu behalten – insbesondere bei größeren Beständen oder öffentlichen Liegenschaften. Ein Abgleich mit dem zuständigen Eichamt oder der lokalen Behörde ist empfehlenswert.
Welche Fristen zur Ausstattung mit Funkzählern müssen Hausverwaltungen beachten?
Die Hausverwaltung muss folgende gesetzlich festgelegte Fristen beachten, um rechtskonform zu handeln:
- Seit 25. Oktober 2020: Neu eingebaute Zähler (für Wasser, Wärme, Kälte) müssen fernablesbar sein (§5 HeizkostenV).
- Bis 31. Dezember 2026: Alle bestehenden Zähler in Abrechnungssystemen müssen auf fernauslesbare Geräte umgerüstet sein – sofern wirtschaftlich vertretbar.
- Ab 1. Januar 2027: Fernablesbare Zähler müssen monatlich Verbrauchsinformationen bereitstellen können (§6a HeizkostenV).
Was kostet die Nachrüstung mit Funkzählern für Wasser, Strom, Gas und Wärme?
Die Nachrüstung mit Funkzählern für Wasser, Strom, Gas und Wärme ist mit unterschiedlichen Kosten verbunden – abhängig von Gerätetyp, Einbauaufwand und Anbieter. Für Wasserzähler liegen die Gesamtkosten inklusive Einbau meist zwischen 80 und 150 Euro pro Stück. Stromzähler, insbesondere moderne Messeinrichtungen, schlagen mit etwa 100 bis 200 Euro zu Buche. Werden intelligente Messsysteme („Smart Meter“) benötigt, können die Kosten deutlich höher ausfallen.
Bei Gaszählern mit Funkmodul bewegen sich die Ausgaben im Bereich von 150 bis 250 Euro, während Wärmezähler, etwa als Ersatz für Verdunstungsgeräte, in der Regel 120 bis 180 Euro kosten. Hinzu kommen laufende Betriebskosten für Wartung, Batteriewechsel und Fernauslesung, die sich jährlich auf 5 bis 15 Euro je Gerät belaufen können.
Bei Heidi Systems hingegen gibt es volle Kostentransparenz: Für 150 Euro pro Wohneinheit und Jahr ist alles enthalten – von Einbau und Wartung über Datenübertragung und Support bis zur automatisierten Abrechnung. Es gibt keine versteckten Zusatzkosten, wie sie bei vielen anderen Anbietern üblich sind.
Wichtig für Hausverwaltungen: Die Umrüstungskosten sind umlagefähig, wenn sie im Rahmen einer Modernisierung erfolgen (§ 559 BGB), oder anteilig über die Betriebskostenabrechnung abgebildet, sofern es sich um Mess- und Abrechnungsdienstleistungen handelt.
Wie setzen sich die Kosten für Installation, Betrieb und Wartung zusammen?
Die Gesamtkosten für Funkzähler ergeben sich aus mehreren klar kalkulierbaren Bestandteilen. Für Hausverwaltungen ist eine transparente Kostenaufstellung entscheidend:
Anschaffungskosten:
- Je nach Medium (Wasser, Wärme, Strom, Gas) und Zählertyp 30–150 Euro pro Gerät.
Installationskosten:
- Aufwand- und standortabhängig, meist 50–120 Euro pro Einbau.
- Bei Nachrüstungen in Bestandsbauten ggf. höher.
Betriebskosten:
- Laufende Kosten für Funkübertragung, Batteriewechsel und Systempflege, jährlich etwa 5–15 Euro je Zähler.
Abrechnungsdienstleistungen (optional):
- Falls ein externer Dienstleister beauftragt wird, können Zusatzkosten von 10–30 Euro jährlich pro Einheit anfallen.
Wer trägt die Kosten – Mieter oder Eigentümer?
Grundsätzlich trägt zunächst der Eigentümer bzw. die Hausverwaltung die Investitionskosten für den Einbau von Funkzählern. Allerdings können bestimmte Aufwendungen auf die Mieter umgelegt werden. Nach §2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) zählen Messkosten, Wartung und Ablesung zu den umlagefähigen Betriebskosten. Die Anschaffungskosten hingegen sind nicht direkt umlagefähig, können aber im Rahmen einer Modernisierungsumlage (§559 BGB) anteilig auf die Miete umgelegt werden – sofern es sich um eine energetische Maßnahme handelt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig ist dabei eine korrekte und transparente Abrechnung, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Welche Anforderungen gelten an die technische Ausstattung und Funktechnologie?
Für Funkzähler in Deutschland gelten klare technische und gesetzliche Anforderungen, die Hausverwaltungen bei Planung und Betrieb unbedingt beachten sollten:
Gesetzliche Grundlagen:
- Mess- und Eichgesetz (MessEG): Geräte müssen geeicht und konformitätsbewertet sein.
- Heizkostenverordnung (§5 und §6a): Nur fernauslesbare Zähler sind zulässig, ab 2027 mit monatlicher Verbrauchsinformation.
- EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED): Verlangt effiziente und fernauslesbare Verbrauchserfassung.
Funktechnologie (marktüblich):
- OMS-Standard (Open Metering System): für herstellerübergreifende Kompatibilität.
- Wireless M-Bus (wM-Bus): etablierter Standard für Funkübertragung in Gebäuden.
- LoRaWAN: bei größerer Reichweite (z. B. Quartierslösungen).
Technische Anforderungen:
- Sichere Datenübertragung (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung).
- Störungsfreier Betrieb in typischer Gebäudestruktur.
- Langzeitbatterien für wartungsarmen Einsatz (typisch 10–12 Jahre).
- Zentrale Auslesbarkeit über Gateways oder mobile Systeme.
Wichtig für Hausverwaltungen:
- Geräteauswahl sollte zukunftssicher und interoperabel sein.
- Austausch oder Nachrüstung nur durch zertifizierte Fachfirmen.
- Datenschutzkonforme Umsetzung nach DSGVO ist zwingend.
Welche Anforderungen stellt die EED-Richtlinie an fernauslesbare Zähler?
Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, Maßnahmen zur effizienteren Nutzung von Energie umzusetzen – dazu gehört auch die verbrauchsabhängige Erfassung durch fernauslesbare Zähler. Seit dem 25. Oktober 2020 dürfen nur noch fernauslesbare Geräte neu eingebaut werden, sofern dies technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar ist. Bestehende Geräte müssen bis spätestens 31. Dezember 2026 nachgerüstet werden.
Ab dem 1. Januar 2027 müssen diese Zähler zusätzlich in der Lage sein, monatliche Verbrauchsinformationen bereitzustellen – digital und für den Nutzer leicht zugänglich. Ziel ist es, Transparenz und Energieeinsparung durch regelmäßige Rückmeldung zum Verbrauch zu fördern. Hausverwaltungen sind daher verpflichtet, geeignete Systeme einzusetzen, die technisch standardisiert, datenschutzkonform und verbraucherfreundlich sind.
Wie wird der Datenschutz bei Funkzählern gewährleistet?

Der Datenschutz bei Funkzählern ist in Deutschland klar geregelt und unterliegt den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Für die Hausverwaltung bedeutet das:
- Datensparsamkeit: Es dürfen nur die für Abrechnung und Verbrauchsinformationen notwendigen Daten erhoben werden – keine personenbezogenen Detaildaten.
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Übertragene Zählerdaten müssen verschlüsselt und manipulationssicher sein.
- Zugriffsrechte: Nur autorisierte Stellen (z. B. Hausverwaltung, Abrechnungsdienstleister) dürfen Zugriff auf die Daten erhalten.
- Informationspflichten: Bewohner müssen transparent informiert werden, welche Daten erfasst werden, wie lange sie gespeichert bleiben und zu welchem Zweck.
- Speicherort: Daten dürfen nur auf sicheren Servern innerhalb der EU gespeichert werden.
"Datenschutz beginnt bei der Technik – nur wer auf zertifizierte Systeme setzt, kann Verbrauchsdaten rechtssicher und transparent verwalten." – Chris Nagel, Experte von Heidi Systems
Welche Risiken bestehen beim Einsatz von Funkzählern hinsichtlich IT-Sicherheit?
Funkzähler bringen neben Komfort auch IT-sicherheitsrelevante Herausforderungen mit sich. Die größte Sorge betrifft potenzielle Zugriffe auf Verbrauchsdaten durch unbefugte Dritte. Unsichere Geräte oder schlecht gesicherte Netzwerke können zu Datenlecks, Manipulationen oder sogar Ausfällen führen. Besonders kritisch ist dies, wenn mehrere Geräte über zentrale Gateways vernetzt sind.
Um diese Risiken zu minimieren, müssen Zähler und Kommunikationssysteme über aktuellen Verschlüsselungsstandard, regelmäßige Firmware-Updates und zugriffsbeschränkte Schnittstellen verfügen. Die Auswahl zertifizierter Anbieter mit nachgewiesener IT-Sicherheitskompetenz ist daher essenziell. Für Hausverwaltungen bedeutet das: Nur Systeme einsetzen, die geprüfte Sicherheitsarchitektur mitbringen und einen klaren Support im Störfall garantieren.
Wie lässt sich der wirtschaftliche Nutzen von Funkzählern für Hausverwaltungen bewerten?
Funkzähler bieten für Hausverwaltungen deutliche wirtschaftliche Vorteile, besonders bei größeren Liegenschaften oder komplexen Abrechnungsstrukturen:
- Kostenersparnis bei der Ablesung: Keine Vor-Ort-Termine mehr, weniger Personaleinsatz und keine Terminabstimmungen mit Mietern.
- Automatisierte Verbrauchsdaten: Monatliche Verbrauchsinformationen lassen sich ohne Zusatzaufwand bereitstellen – gesetzeskonform und effizient.
- Reduzierter Verwaltungsaufwand: Weniger Rückfragen, geringere Fehlerquoten, schnellere Abrechnungsprozesse.
- Frühzeitige Leckerkennung: Anomalien im Verbrauch werden automatisch erkannt, was teure Folgeschäden verhindert.
Wettbewerbsvorteil bei Vermietung:
Digitale Ausstattung wird zunehmend als moderner Standard wahrgenommen – besonders bei gewerblichen Mietern.
Wie reagieren Mieter auf die Einführung von Funkzählern – und was ist kommunikationsseitig zu beachten?
Die Einführung von Funkzählern stößt bei Mietern auf unterschiedliche Reaktionen. Viele begrüßen den zusätzlichen Komfort, etwa durch die automatische Verbrauchsablesung, sowie die gesteigerte Transparenz beim Energie- und Wasserverbrauch. Gleichzeitig äußern einige Mieter Bedenken – insbesondere in Bezug auf mögliche gesundheitliche Auswirkungen durch Funkwellen oder den Schutz ihrer personenbezogenen Daten. Entscheidend für die Akzeptanz solcher Systeme ist daher eine frühzeitige, sachliche und transparente Kommunikation seitens der Hausverwaltung.
Ein Informationsschreiben oder eine Mieterversammlung bieten eine gute Gelegenheit, um über die rechtlichen Grundlagen, die technische Funktionsweise, die eingesetzten Sicherheitsmaßnahmen und den konkreten Nutzen im Alltag aufzuklären. Wenn verständlich vermittelt wird, dass die Funkzähler strenge Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen erfüllen, kann das vorhandene Misstrauen abgebaut werden. Eine offene und professionelle Kommunikation schafft Vertrauen – und verringert die Wahrscheinlichkeit von Widerständen oder Beschwerden erheblich.
Wie lässt sich der wirtschaftliche Nutzen von Funkzählern für Hausverwaltungen bewerten?
Der wirtschaftliche Nutzen von Funkzählern für Hausverwaltungen ist vor allem durch Effizienzsteigerung und Kostensenkung messbar. Die wichtigsten Vorteile im Überblick:
- Keine Vor-Ort-Ablesung nötig: Spart Personal- und Fahrtkosten, reduziert Terminaufwand.
- Fehlerfreie, automatische Datenübertragung: Minimiert Korrekturen und Rückfragen bei der Abrechnung.
- Frühwarnsystem für Leckagen oder Auffälligkeiten: Senkt Folgekosten durch schnelles Eingreifen bei Störungen.
- Gesetzeskonforme Umsetzung der EED-Richtlinie: Vermeidet Bußgelder und Nachrüstpflichten in letzter Minute.
Langfristige Prozessoptimierung:
Weniger Aufwand bei Nebenkostenabrechnung, höhere Mieterzufriedenheit.
Welche Einsparpotenziale ergeben sich durch automatisierte Abrechnung und Verbrauchserfassung?
Die automatisierte Abrechnung mit Funkzählern bietet der Hausverwaltung konkrete Einsparpotenziale in mehreren Bereichen. Durch die automatische Erfassung entfallen manuelle Ablesetermine, was Personal- und Fahrtkosten reduziert. Zudem sinkt die Zahl der Abrechnungsfehler und Rückfragen, was die Bearbeitungszeit und den Verwaltungsaufwand deutlich minimiert.
Ein weiterer Vorteil liegt in der Möglichkeit, Verbrauchsdaten monatlich bereitzustellen. Das motiviert Mieter zu einem bewussteren Umgang mit Ressourcen, was langfristig auch den Gesamtverbrauch senken kann. Insgesamt entsteht so ein effizienterer, transparenterer und kostengünstigerer Abrechnungsprozess, der besonders bei großen Objekten spürbare Vorteile bringt.
Was müssen Hausverwaltungen bei Ausschreibung und Anbieterauswahl beachten?

Bei der Ausschreibung und Auswahl von Anbietern für Funkzähler sollten Hausverwaltungen besonders auf Transparenz, Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit achten. Wichtige Prüfpunkte sind:
Rechtliche Konformität
- Anbieter und Geräte müssen den Anforderungen der MessEV, HKVO und DSGVO entsprechen, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
Technische Standards
- Die Systeme sollten OMS- oder wM-Bus-kompatibel sein, damit langfristige Kompatibilität und Anbieterunabhängigkeit gesichert ist.
Serviceumfang
Das Angebot sollte alle relevanten Leistungen umfassen:
- Lieferung und Montage
- Regelmäßige Wartung
- Automatisierte Datenerfassung
- Zuverlässiges Störungsmanagement
Transparente Kostenstruktur
Alle Kostenarten müssen klar aufgeschlüsselt sein:
- Einmalkosten (z. B. Geräte und Installation)
- Betriebskosten
- Wartungs- und Folgekosten
Referenzen und Erfahrung
- Anbieter mit nachgewiesener Branchenerfahrung und gutem Kundenservice sollten bevorzugt werden. Frühere Projekte und Referenzen geben Aufschluss über die Zuverlässigkeit.
Wie lässt sich ein Umstellungsprojekt auf Funkzähler effizient planen und umsetzen?
Ein Umstellungsprojekt auf Funkzähler gelingt effizient, wenn es strukturiert und frühzeitig geplant wird. Zunächst sollte eine Bestandsaufnahme aller vorhandenen Zähler erfolgen, inklusive Einbaujahr, Eichfristen und Abrechnungsart. Auf dieser Basis lässt sich der technische und zeitliche Bedarf realistisch einschätzen.
Im nächsten Schritt empfiehlt sich die Einholung mehrerer Angebote mit klarer Leistungsbeschreibung. Wichtig ist, Anbieter zu wählen, die nicht nur liefern, sondern auch Montage, Schulung und Wartung übernehmen. Parallel dazu sollten Mieter frühzeitig informiert und in den Ablauf einbezogen werden, um Akzeptanz und reibungslose Abläufe sicherzustellen.
Die eigentliche Umsetzung erfolgt idealerweise stufenweise nach Objektgröße oder Vertragslaufzeiten – so bleibt der Betrieb durchgängig gesichert. Abschließend sollte die neue Systemlösung auf Datensicherheit, Ablesegenauigkeit und Verwaltungskompatibilität geprüft und dokumentiert werden. So entsteht ein nachhaltiges, gesetzeskonformes Zählermanagement.

Chris Nagel
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FAQ
Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?
Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?
Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?
Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.
Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?
Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.
Welche Kosten entstehen für die Installation?
Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.
Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?
Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.
Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?
Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.
Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?
Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.
Welche Kosten fallen für den Service an?
Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.
Welche Geräte bietet Heidi an?
Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.
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