Gas Funkzähler Marktredwitz: Was Eigentümer und Hausverwaltungen jetzt wissen müssen

ProduktHausverwaltung
23 June 2025
Infos für Eigentümer und Hausverwaltungen zu Gas Funkzähler Marktredwitz

Welche Pflichten gibt es für Funkzähler?

Für Hausverwaltungen und Eigentümer ergeben sich aus der aktuellen Heizkostenverordnung klare Pflichten beim Einsatz von Funkzählern:

  • Einbaupflicht: Seit dem 01.12.2021 dürfen nur noch fernablesbare Zähler (Heizung, Wasser, Wärme, Gas) neu installiert werden.
  • Nachrüstpflicht: Bis spätestens 31.12.2026 müssen alle bestehenden, nicht-fernauslesbaren Geräte ersetzt oder nachgerüstet sein.
  • Verbrauchsinformation: Bei vorhandener Funktechnik ist eine monatliche Verbrauchsinformation an die Nutzer verpflichtend.
  • Datenschutz einhalten: Die Verbrauchsdaten müssen datenschutzkonform erhoben, gespeichert und übermittelt werden (DSGVO).
  • Abrechnungspflicht: Die Abrechnung muss auf Basis der erfassten Verbrauchsdaten erfolgen – keine Schätzwerte erlaubt.

"Funkzähler sind längst mehr als eine Option – sie sind Pflicht. Wer jetzt nicht umrüstet, läuft in absehbare Fristverstöße und Abrechnungsrisiken."- Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Ist der Vermieter verpflichtet, den Heizzähler anzubringen?

Ja, laut Heizkostenverordnung Funkzähler ist der Vermieter verpflichtet, geeignete Messgeräte wie Heizkostenverteiler oder Wärmezähler anzubringen, wenn eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten erfolgen soll – was in nahezu allen Mehrfamilienhäusern gesetzlich vorgeschrieben ist. Seit der Novelle von 2021 müssen neu installierte Geräte zudem fernablesbar sein. Die Pflicht umfasst nicht nur die Installation, sondern auch die Wartung und regelmäßige Erneuerung der Zähler im Rahmen der Eichfristen.

Ist die Fernablesung der Heizkostenabrechnung Pflicht?

Ja, die Fernablesung ist verpflichtend, wenn neue Geräte installiert oder alte ersetzt werden. Die Regelung basiert auf der novellierten Heizkostenverordnung und gilt bundesweit.

Pflichten im Überblick:

  • Seit 01.12.2021: Neu installierte Geräte (z. B. Heizkostenverteiler, Wärmezähler) müssen fernauslesbar sein.
  • Spätestens ab 01.01.2027: Alle vorhandenen Geräte müssen auf Fernablesung umgestellt sein.
  • Monatliche Verbrauchsinformation: Ist ein Gerät fernablesbar, muss der Nutzer monatlich über seinen Verbrauch informiert werden.

Wann muss man Messgeräte auf Funk umstellen?

Die Umstellung auf fernablesbare Funkmessgeräte ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt stufenweise. Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen nur noch Geräte eingebaut werden, die fernablesbar sind. Für alle bestehenden, nicht-fernauslesbaren Messgeräte gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026 – danach sind sie nicht mehr zulässig. Die Pflicht betrifft sämtliche Messgeräte zur Verbrauchserfassung wie Heizkostenverteiler, Wasser-, Wärme- und Gaszähler. Wer jetzt nicht umstellt, riskiert rechtliche Konsequenzen und Fehler in der Betriebskostenabrechnung.

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für Gas-Funkzähler in Deutschland?

Gesetzlichen Vorgaben für Gas-FunkzählerGesetzlichen Vorgaben für Gas-Funkzähler

Gas-Funkzähler unterliegen – wie alle anderen Verbrauchszähler – den Regelungen der Heizkostenverordnung, der Mess- und Eichverordnung (MessEV) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die wichtigsten Vorgaben im Überblick:

  • Fernablesbarkeit verpflichtend: Neu installierte Gaszähler müssen seit dem 01.12.2021 fernauslesbar sein.
  • Nachrüstpflicht: Nicht-fernauslesbare Geräte müssen bis spätestens 31.12.2026 ersetzt oder auf Funktechnik umgerüstet werden.
  • Technische Standards: Geräte müssen interoperabel und datensicher sein (z. B. nach OMS-Standard).
  • Eichpflicht: Auch Funk-Gaszähler müssen den Vorgaben der MessEV entsprechen – inkl. gültiger Eichung.
  • Datenschutz: Erfasste Verbrauchsdaten dürfen nur zweckgebunden, verschlüsselt und durch autorisierte Stellen verarbeitet werden.

Ist der Einbau von Funkzählern in Marktredwitz und Bayern Pflicht?

Ja, der Einbau von fernablesbaren Funkzählern ist auch in Marktredwitz und ganz Bayern verpflichtend – denn es handelt sich um eine bundesweite Regelung gemäß der Heizkostenverordnung Funkzähler. Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen nur noch Geräte verbaut werden, die fernablesbar sind. Spätestens bis 31. Dezember 2026 müssen alle bestehenden nicht-fernauslesbaren Zähler ersetzt oder nachgerüstet werden. Diese Pflicht gilt für alle Messgeräte, die zur verbrauchsabhängigen Abrechnung genutzt werden – unabhängig vom Bundesland oder der Gemeinde.

Welche Funkzähler sind konkret betroffen (Gas, Strom, Wasser, Wärme)?

Von der gesetzlichen Umrüstpflicht auf Funktechnik sind alle Zählerarten betroffen, die zur verbrauchsabhängigen Abrechnung dienen:

  • Heizkostenverteiler und Wärmezähler (Funkzähler Heizung)
  • Warm- und Kaltwasserzähler (Funkzähler Wasser)
  • Gaszähler, sofern sie Teil der Nebenkostenabrechnung sind
  • Stromzähler im Rahmen von Submetering in vermieteten Einheiten

Wichtig:
Alle diese Geräte müssen künftig fernablesbar sein und die technischen Mindeststandards erfüllen. Entscheidend ist nicht die Art des Mediums, sondern ob der Verbrauch nutzerbezogen abgerechnet wird.

Welche Fristen gelten für die Umrüstung auf Funkzähler?

Welche Fristen gelten für die Umrüstung auf Funkzähler?

Die Umrüstung auf fernablesbare Funkzähler folgt klaren gesetzlichen Fristen. Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen nur noch neue Zähler mit Fernablesung installiert werden. Für alle bestehenden, nicht-fernauslesbaren Geräte gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026. Danach sind sie nicht mehr zulässig. Die Fristen gelten bundesweit und betreffen alle Verbrauchszähler, die in die Heiz- oder Nebenkostenabrechnung einfließen. Wer diese Fristen verpasst, riskiert Rechtsverstöße und Beanstandungen bei der Abrechnung.

Welche Übergangsregelungen gelten für Bestandsanlagen?

Welche Übergangsregelungen gelten für Bestandsanlagen?

Für Bestandsanlagen sieht die Heizkostenverordnung folgende Übergangsregelungen vor:

  • Zähler vor dem 01.12.2021 eingebaut: Dürfen bis 31.12.2026 weiterbetrieben werden, auch wenn sie nicht fernablesbar sind.
  • Nachrüstung oder Austausch erforderlich: Spätestens ab 01.01.2027 müssen alle Zähler fernablesbar sein – unabhängig vom Alter.
  • Monatliche Verbrauchsinformation: Pflicht besteht erst, wenn Fernablesung technisch möglich ist – spätestens nach Umrüstung.

Wie sehen die technischen Mindestanforderungen für Funkzähler aus?

Funkzähler müssen ab 2025 bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Dazu gehört, dass die Geräte fernauslesbar, interoperabel und sicher in der Datenübertragung sind. Die Zähler müssen den OMS-Standard (Open Metering System) oder vergleichbare offene Schnittstellen unterstützen, um eine herstellerübergreifende Kompatibilität zu gewährleisten. Zudem ist eine verschlüsselte Datenübertragung Pflicht, um die Datensicherheit nach DSGVO zu garantieren. Auch die Fähigkeit zur monatlichen Verbrauchsdatenbereitstellung gehört zur Grundanforderung.

Müssen die Zähler interoperabel und herstellerunabhängig sein?

Ja, gemäß Heizkostenverordnung und EU-Richtlinien müssen neue Funkzähler interoperabel und möglichst herstellerunabhängig sein. Das bedeutet:

  • Offene Standards wie OMS (Open Metering System) sind empfohlen, um Kompatibilität zwischen Geräten unterschiedlicher Hersteller zu sichern und die Eingrenzung auf einzelne Anbieter zu vermeiden.
  • Interoperabilität ermöglicht flexiblen Anbieterwechsel und vermeidet langfristige Abhängigkeiten von einzelnen Messdienstleistern.
  • Auch bei Nachrüstungen sollte darauf geachtet werden, dass die eingesetzten Module und Systeme zukunftssicher und austauschbar bleiben.

Heidi Systems arbeitet mit OMS‑kompatiblen Funkzählern und offener Schnittstelle – zukunftssicher und herstellerneutral. Außerdem bietet Heidi Systems eine kostenfreie Installation der zertifizierten Funkzähler durch Fachpersonal – ohne zusätzliche Kosten für den Einbau.

Zudem liegt ein Jahrespreis von 150 € pro Wohneinheit vor, inklusive Gerät, Einbau, Wartung, Datenübertragung, IT‑Anbindung und digitaler Abrechnung – alles aus einer Hand und ohne versteckte Zusatzkosten.

Wie läuft die Nachrüstung vorhandener Zähler in der Praxis ab?

Die Nachrüstung vorhandener Zähler erfolgt in der Regel modular und schrittweise – es müssen nicht alle Zähler auf einmal ausgetauscht werden. Viele Bestandszähler können durch das Anbringen von Funkmodulen oder durch Austausch der Kommunikationseinheit fernablesbar gemacht werden. Dabei ist es wichtig, dass die nachgerüsteten Geräte den aktuellen Standards in puncto Datensicherheit (z. B. Ende‑zu‑Ende‑Verschlüsselung) und Interoperabilität entsprechen – insbesondere im Hinblick auf offene Standards wie OMS.

Heidi Systems setzt bei der Nachrüstung auf zertifizierte Funktechnik mit offener Schnittstelle, die eine flexible und herstellerunabhängige Nutzung gewährleistet. Die Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit zertifizierten Messdienstleistern: Diese übernehmen die Planung, den Einbau der Funkmodule, die Einrichtung der Datenübertragung und den Anschluss an die Verbrauchsinformation, sodass Hausverwaltungen von Anfang an einen schlüsselfertigen Service erhalten.

Ein klarer Vorteil bei Heidi Systems:

  • Der Einbau der neuen Funkzähler erfolgt komplett kostenfrei, ohne zusätzliche Gebühren für Montage oder Erstinstallation .
  • Es gilt eine transparente Pauschale von 150 € pro Wohneinheit und Jahr, die sämtliche Komponenten abdeckt – Gerät, Einbau, Wartung, Datenübertragung, digitale Abrechnung und IT‑Anbindung sind inklusive.

Die Hausverwaltung sollte die Umrüstung frühzeitig in Angriff nehmen – idealerweise begleitet von einer Bestandsaufnahme, Angebotseinholung und Kommunikationsstrategie – um Lieferengpässe und unnötige Kosten vor der gesetzlichen Frist (1. Januar 2027) zu vermeiden .

Welche Kosten entstehen bei Einbau, Wartung und Ablesung?

Die Kosten für Funkzähler setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen. Für die Anschaffung eines einzelnen Geräts – etwa eines Wasser- oder Wärmezählers – sollte man je nach Hersteller und Technik mit 50 bis 110 Euro rechnen. Zusätzlich fallen Einbaukosten an, die je nach Zugänglichkeit und Gebäudestruktur zwischen 40 und 90 Euro pro Zähler liegen.

Auch im laufenden Betrieb entstehen weitere Ausgaben: Für Datenübertragung, regelmäßige Wartung, Eichung oder die Speicherung der Verbrauchsdaten in der Cloud können jährlich etwa 25 bis 40 Euro pro Gerät anfallen. Wer mit einem externen Messdienstleister arbeitet, findet diese Kosten in der Regel gebündelt in den jeweiligen Servicepauschalen.

Bei Heidi Systems profitieren Hausverwaltungen hingegen von einem klar kalkulierbaren Rundum-Paket: Für 150 Euro pro Wohneinheit und Jahr sind sämtliche Leistungen abgedeckt – von Einbau und Wartung über die sichere Datenübertragung bis hin zur automatisierten Abrechnung und dem technischen Support. Versteckte Zusatzkosten – wie sie bei vielen anderen Anbietern anfallen – gibt es hier nicht.

Ein wichtiger Punkt für Hausverwaltungen: Die Investitionskosten können bei einer Modernisierung auf die Mieter umgelegt werden (§ 559 BGB). Alternativ ist auch eine Abrechnung über die Betriebskosten möglich – etwa wenn es sich um Dienstleistungen rund um Messung und Abrechnung handelt.

Sind die Kosten auf die Mieter umlegbar?

Ja, die Kosten für Funkzähler sind grundsätzlich auf Mieter umlegbar – allerdings nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen. Laut § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) zählen laufende Kosten wie Ablesung, Wartung, Datenübertragung und Eichung zu den umlagefähigen Nebenkosten, sofern sie im Mietvertrag korrekt benannt und vereinbart wurden.

Zusätzlich können Investitionskosten für neue oder nachgerüstete Geräte über die Modernisierungsumlage (§ 559 BGB) anteilig auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden – vorausgesetzt, die Maßnahme trägt zur Verbesserung der Energieeffizienz bei oder erhöht die Transparenz des Verbrauchs.

Wichtig für die Hausverwaltung: Eine frühzeitige und nachvollziehbare Information der Mieter ist entscheidend, um spätere Einwände oder Streitigkeiten zu vermeiden. Nur wer klar kommuniziert, ordnungsgemäß abrechnet und alle rechtlichen Grundlagen einhält, kann die Kosten sicher weitergeben und bleibt rechtlich auf der sicheren Seite.

"Ja, die Kosten für Funkzähler sind umlagefähig – vorausgesetzt, sie sind transparent abgerechnet und rechtlich sauber vertraglich geregelt."- Chris Nagel, Experte von Heidi Systems

Wie ist der Datenschutz bei der Funkablesung gesetzlich geregelt?

Gesetzliche Regelung für Datenschutz bei FunkablesungGesetzliche Regelung für Datenschutz bei Funkablesung

Der Datenschutz für Funkzähler ist in Deutschland durch die DSGVO und die Heizkostenverordnung verbindlich geregelt. Ziel ist es, persönliche Verbrauchsdaten zu schützen und Missbrauch zu verhindern. Hausverwaltungen und Messdienstleister müssen Transparenz, Sicherheit und gesetzeskonforme Umsetzung garantieren:

  • Zweckbindung: Verbrauchsdaten dürfen ausschließlich für die Abrechnung und monatliche Nutzerinformation genutzt werden.
  • Datenverschlüsselung: Die Übertragung erfolgt sicher – typischerweise per AES-Verschlüsselung – um unbefugten Zugriff zu verhindern
  • Zugriffsrechte: Nur autorisierte Personen (z. B. zertifizierte Messdienstleister und Verwalter) haben Zugriff auf die Daten.
  • Informationspflicht: Mieter müssen über Art, Umfang, Zweck und Dauer der Datenerhebung transparent informiert werden.
  • Speicherfristen: Daten dürfen nur für die Dauer von Abrechnungszwecken oder gesetzlicher Nachweispflicht gespeichert werden.

Vorteile durch Heidi Systems-System – komplett integriert

  • Kostenfreie Installation: Heidi Systems übernimmt den Einbau der DSGVO‑konformen Funkzähler vollumfänglich und kostenfrei – für Hausverwaltungen und Vermieter ohne Aufwand.
  • Transparente Kostenstruktur: Für nur 150 € pro Wohneinheit und Jahr sind Gerät, Einbau, Wartung, verschlüsselte Datenübertragung, IT-Anbindung und digitale Abrechnung inklusive – ohne versteckte Zusatzkosten.

Der Einsatz von Funkzählern über Heidi Systems erfüllt alle gesetzlichen Datenschutzanforderungen – inklusive Verschlüsselung, Zweckbindung und Informationspflicht – und bietet gleichzeitig eine sorgenfreie, kostenfreie Installation sowie eine klare Pauschale von 150 €/Jahr pro Einheit.

Was müssen Vermieter in Marktredwitz seit 2021 zur Funkzähler-Pflicht beachten?

Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen in Deutschland – auch in Marktredwitz – nur noch fernauslesbare Funkzähler für Heizung, Wasser, Wärme und Gas neu installiert werden. Bestehende, nicht-fernauslesbare Geräte dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2026 betrieben werden. Danach drohen Vermietern rechtliche Konsequenzen und Beanstandungen bei der Betriebskostenabrechnung.

Fernauslesbare Zähler müssen den Datenschutzvorgaben entsprechen, also verschlüsselt übertragen und nur durch autorisierte Personen verarbeitet werden. Außerdem müssen sie interoperabel sein, also herstellerübergreifend funktionieren.

Heidi Systems bietet hierfür eine einfache Lösung: Die Installation erfolgt kostenfrei durch zertifiziertes Fachpersonal. Für 150 € pro Wohneinheit und Jahr sind sämtliche Leistungen enthalten – Gerät, Einbau, Wartung, Datenübertragung und digitale Abrechnung. Vermieter sollten frühzeitig umrüsten, um Engpässe und unnötige Kosten kurz vor Fristende zu vermeiden.

Welche Fristen gelten für die Umrüstung von Gas- und Heizungszählern auf Funktechnik?

Als Spezialist für Hausverwaltungen weiß ich: Wer Fristen versäumt, riskiert unnötige Konflikte und Abrechnungsmängel. Daher gilt beim Thema Funktechnik für Gas- und Heizungszähler folgendes:

  • Ab 01.12.2021: Neue Zähler dürfen nur noch mit Fernablesung eingebaut werden – bundesweit verpflichtend.
  • Bis 31.12.2026: Alle Bestandsgeräte, die nicht fernablesbar sind, müssen entweder nachgerüstet oder ersetzt werden.
  • Ab 01.01.2027: Der Betrieb alter Zähler ohne Funk ist nicht mehr zulässig – Abrechnungsfehler und rechtliche Konsequenzen drohen.
  • Sobald Funkzähler verbaut sind: Pflicht zur monatlichen Verbrauchsinformation für Mieter.

Wichtig: Nur Zähler, die interoperabel und datensicher sind (z. B. OMS-Standard), erfüllen die gesetzlichen Vorgaben. Frühzeitige Planung spart Kosten, vermeidet Engpässe und sorgt für rechtssichere Nebenkostenabrechnungen.

Was müssen Vermieter 2025 zu Pflichten, Kosten und Datenschutz bei Funkzählern wissen?

Vermieter müssen 2025 wissen, dass nur noch fernauslesbare Funkzähler zulässig sind – für Heizung, Wasser, Wärme und Gas. Nicht-fernauslesbare Geräte müssen bis spätestens 31.12.2026 ausgetauscht oder nachgerüstet sein. Sobald Funkzähler installiert sind, besteht die Pflicht zur monatlichen Verbrauchsinformation an die Mieter. 

Die Geräte müssen zudem interoperabel sein, also mit Systemen verschiedener Anbieter funktionieren. Bei den Kosten sind die einmaligen Investitionen (ca. 50–150 € pro Gerät) sowie monatliche Betriebskosten (1–3 €) relevant – diese sind unter bestimmten Bedingungen auf Mieter umlegbar. Beim Datenschutz gilt: Verbrauchsdaten dürfen nur verschlüsselt, zweckgebunden und durch autorisierte Personen verarbeitet werden. 

Eine transparente Kommunikation mit den Mietern ist dabei Pflicht. Wer frühzeitig umstellt, bleibt nicht nur gesetzlich auf der sicheren Seite, sondern verhindert auch Abrechnungsfehler und Streitigkeiten.

Warum sind Funkzähler für Gas, Wasser und Wärme laut Heizkostenverordnung 2021 jetzt Pflicht?

Vorteile der Funkzähler PflichtVorteile der Funkzähler Pflicht

Als Hausverwaltung ist es unsere Aufgabe, gesetzliche Vorgaben effizient und vorausschauend umzusetzen. Die Heizkostenverordnung 2021 hat daher klare Regeln geschaffen: Seit dem 01.12.2021 dürfen neu installierte Zähler für Heizung, Wasser und Gas nur noch fernauslesbar sein. Diese Funkzähler Pflicht bringt zahlreiche Vorteile mit sich – für Mieter ebenso wie für Verwaltungen:

  • Gesetzliche Pflicht: Der Einbau nicht-fernauslesbarer Zähler ist seit Ende 2021 nicht mehr zulässig.
  • Transparenz für Mieter: Monatliche Verbrauchsinformationen schaffen Klarheit und stärken das Vertrauen.
  • Verzicht auf Schätzwerte: Nur reale, digital übertragene Werte sind noch zulässig – das erhöht die Abrechnungsgenauigkeit.
  • Keine Wohnungsbegehung nötig: Die automatische Fernablesung spart Zeit, Kosten und reduziert Konfliktpotenzial.
  • Energieeffizienz fördern: Regelmäßige Verbrauchseinblicke führen zu bewussterem Verhalten und geringerem Energieeinsatz.
  • Datenschutzkonformität: Die Systeme übertragen Daten sicher und verschlüsselt, gemäß den Anforderungen der DSGVO.
  • Zukunftssichere Technik: Nur interoperable Systeme wie der OMS-Standard sind zugelassen – das schützt vor Herstellerbindung.

Fazit: Funkzähler sind nicht nur Pflicht, sondern auch eine Investition in digitale Effizienz, rechtliche Sicherheit und Kundenzufriedenheit. Wer jetzt handelt, erfüllt die Vorgaben und senkt dauerhaft Verwaltungsaufwand und Kosten.

Wie können Vermieter in Bayern rechtliche Risiken bis 2026 beim Einsatz fernauslesbarer Zähler vermeiden?

Vermieter in Bayern müssen bis 2026 sicherstellen, dass sie ausschließlich zertifizierte fernauslesbare Zähler nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) einsetzen, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Diese Zähler müssen von autorisierten Fachbetrieben installiert werden, da nur so eine rechtssichere Umsetzung gewährleistet ist. Ein zentrales Thema ist auch der Datenschutz: Die Verarbeitung der Verbrauchsdaten darf nur gemäß den Vorgaben der DSGVO erfolgen.

Zudem sollten Vermieter frühzeitig klären, ob sie den grundzuständigen oder einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragen wollen. Ein schriftlicher Vertrag schützt dabei vor Haftungsrisiken und unklaren Zuständigkeiten. 

Ratsam ist außerdem die Dokumentation aller Maßnahmen rund um Einbau und Betrieb der Zähler. Wer diese Punkte beachtet, reduziert das Risiko von Bußgeldern und möglichen Mieterbeschwerden erheblich. Die frühzeitige Umsetzung verschafft Planungssicherheit und hilft, gesetzliche Fristen ohne Druck einzuhalten. So sichern sich Vermieter nicht nur rechtlich ab, sondern profitieren auch von moderner Verbrauchstransparenz.

Chris Nagel

FAQ

Bin ich verpflichtet, auf Funktechnik umzurüsten?

Die Umrüstung auf Funkzähler ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder wird empfohlen, um den Energieverbrauch effizienter zu verwalten. Zudem profitieren Sie von automatischer Ablesung und reduziertem Verwaltungsaufwand.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Funkmessgeräten?

Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einführung von intelligenten Messsystemen. Die genauen Regelungen hängen von Verbrauchsgrenzen und Gebäudearten ab.

Welche Daten werden per Funk ausgelesen?

Unsere Geräte messen den Verbrauch von Warmwasser, Kaltwasser und Heizenergie. Die erfassten Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Kann ich meine Verbrauchsdaten in Echtzeit abrufen?

Ja, unsere Funkzähler ermöglichen die automatische Erfassung und digitale Übertragung der Verbrauchsdaten, sodass Sie jederzeit aktuelle Werte einsehen können.

Wer übernimmt die Installation der Funkgeräte?

Die Installation erfolgt durch unsere zertifizierten Experten direkt vor Ort und ist für Sie kostenlos.

Welche Kosten entstehen für die Installation?

Die Installation der Funkzähler ist für Sie komplett kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist eine zentrale Kommunikationsschnittstelle, die Messwerte sicher an Energiedienstleister überträgt und eine intelligente Verbrauchssteuerung ermöglicht.

Was versteht man unter einem intelligenten Messgerät?

Intelligente Messgeräte erfassen Verbrauchsdaten digital, übertragen sie automatisch und ermöglichen eine präzise Analyse sowie eine effizientere Energienutzung.

Kann ich mit den Funkzählern eine Betriebskostenabrechnung erstellen?

Ja, alle erfassten Verbrauchsdaten stehen Ihnen digital zur Verfügung und können problemlos für die Betriebskostenabrechnung genutzt werden.

Ist die Wartung der Geräte inbegriffen?

Ja, wir übernehmen die regelmäßige Wartung aller installierten Funkgeräte kostenlos und gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb.

Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Installation und Wartung der Geräte ist kostenfrei. Für die weiteren Services fällt ein monatlicher Fixbetrag an.

Welche Geräte bietet Heidi an?

Wir bieten digitale Funkzähler für Warmwasser, Kaltwasser und Heizung sowie smarte Rauchmelder und weitere Messlösungen für eine effiziente Verbrauchsverwaltung.

Kostenfrei nachrüsten
Jetzt installieren lassen

Kostenfreie Installation der Funkgeräte

chess_shield

Gesetzeskonform

§ 229 Artikel 3

checkmark_shield

Datenschutzkonform

Nach DSGVO

lock

SSL Verschlüsselung

Zertifiziert und Sicher

eu_elipse

Server in Europa

EU Datenschutz

small_counter

Jetzt auf digitale Funkzähler umstellen lassen.

Angebot anfordern